Verfügungen und Vollmachten – selbstbestimmt in die Zukunft!

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung gehören zu den Themen, von denen die meisten wissen, dass sie das für sich regeln sollten, aber nur wenige gehen das Thema aktiv an. Zwei große Irrtümer tragen mit dazu bei, dass bisher lediglich 10 Prozent der Erwachsenen für den Fall der Fälle vorgesorgt haben.

Vorsorgevollmacht

Falls man vorübergehend oder dauerhaft selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann, sind Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige rechtlich nicht automatisch zur Vertretung berechtigt. Auch innerhalb der Familie bedarf es dazu Vollmachten. Ohne Vorsorgevollmacht entscheiden im Fall der Fälle unter Umständen Fremde über die eigene Gesundheit, den Aufenthalt, das Vermögen oder auch über das Unternehmen, wenn man selbstständig sind.

Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht somit ein hohes Maß an Selbstbestimmung.

Betreuungsverfügung

Immer mehr Menschen werden durch Unfall oder Krankheit zeitweise oder dauerhaft zum Betreuungsfall. Aktuell stehen in Deutschland rund 1,4 Millionen Menschen unter Betreuung. Im diesem Fall bestellt das Betreuungsgericht einen gerichtlichen Betreuer. Und das ist in nur knapp über 50% der Fälle der eigene Partner. Selbst wenn das Gericht den eigenen Partner als Betreuer bestellt, wird man rechtlich ab diesem Zeitpunkt als zwei finanziell getrennte Personen betrachtet (z.B. auch beim gemeinsamen Konto).

Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, z.B. hinsichtlich der eigenen Wünsche und Gewohnheiten, die man beibehalten möchte oder ob im Pflegefall die Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim erfolgen soll.

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung kann man vorab über die Art und Weise sowie die Reichweite medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, was bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen gewünscht oder nicht gewünscht wird.

Umsetzungsmöglichkeiten

Es gibt mehere Möglichkeiten das Thema umzusetzen. Doch nur mit Hilfe von Rechtsanwälten und Notaren sind rechtskonforme Vollmachten und Verfügungen bisher sichergestellt. Dieser Weg ist aber zumeist mit hohen Kosten und mit einem großen persönlichen Zeitaufwand verbunden.

Selbstverständlich gibt es auch den Weg über das Internet. Dort wird eine Vielzahl an kostenlosen Formularen zum Herunterladen angeboten. Wenn diese sorgfältig und kompetent erstellt und korrekt ausgefüllt wurden, kann auch mit diesen kostenlosen Vorlagen alles gut laufen. Doch häufig ist dem nicht so.

Mit kostenlosen Standardformularen sind Risiken verbunden. Denn diese sind für eine Vielzahl von Anwendungsfällen erstellt worden und:

  • nicht unbedingt rechtskonform.
  • häufig nicht eindeutig und klar formuliert.
  • können Logikwidersprechungen enthalten.
  • häufig sind konkrete Behandlungssituationen nicht definiert.
  • auf die Aktualität ist selbst zu achten. Regelmäßige Erneuerungen und Anpassungen an veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen müssen selbst vorgenommen werden.
  • die Einwilligungsfähigkeit wurde von keinem bezeugt.
  • enthalten in vielen Fällen Widersprüche zu bestehenden Aussagen z.B. bei Patientenverfügungen verbunden mit einem Organspendeausweis.

Unser Angebot – Bleiben Sie selbstbestimmt!

Wir von der AHC stehen bei diesem Themen mit dem Dienstleister JuraDirekt in Kooperation, der sich mit spezialisierten Rechtsanwälten um diese wichtigen Fragen kümmert und Ihnen kostengünstige Lösungen anbietet.

Bleiben Sie selbstbestimmt…

 

… darüber, wer Sie während einer längeren Geschäfts- oder Urlaubsreise vertreten darf.

… wenn Sie ein Sabbatical im Ausland verbringen, aber zu Hause plötzlich wichtige Dinge zu regeln   sind.

… wenn Sie durch Krankheit oder Unfall für einige Zeit vorübergehend ausfallen und nicht selbst Ihre      Alltagsaufgaben organisieren können.

… über ihr Vermögen, ihre medizinischen Behandlungen oder Ihr Unternehmen, sollten Sie zum      Betreuungsfall werden.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.selbstbestimmt.juradirekt.com.

Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zu rechtskonformen Vollmachten.

Kontakt

AHC Assekuranzmakler
Hagemann und Charles GmbH
Sachsenring 43-47
50677 Köln

Tel.: +49 221/ 33 604-15
Fax: +49 221/ 33 604-44

E-Mail: info@ahc-mibeg.de

 

CHARTA AG
Gründungsmitglied

Neuigkeiten