Neue Versicherungskennzeichen

Versicherungskennzeichen als Nachweis für existierenden Haftpflicht-Versicherungsschutz müssen jährlich erneuert werden. Stichtag: Ab dem 1. März eines Jahres.

Damit Kontrollen leichter fallen, wechselt die Farbe der Kennzeichen alle 12 Monate. Im anstehenden Versicherungsjahr 2021/2022 sind die bei Versicherungsunternehmen erhältlichen Schilder blau beschriftet.

Notwendig ist der Nachweis des Haftpflicht-Schutzes z. B. für Motorroller, Mofas, Mopeds oder Pedelecs, die nicht schneller als 45 km/h fahren können und einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm haben. Weiterhin für Segways oder Quads mit denselben Eckwerten, außerdem für E-Scooter und Krankenfahrstühle.

Kontakt

AHC Assekuranzmakler
Hagemann und Charles GmbH
Sachsenring 43-47
50677 Köln

Tel.: +49 221/ 33 604-15
Fax: +49 221/ 33 604-44

E-Mail: info@ahc-mibeg.de

 

CHARTA AG
Gründungsmitglied

Neuigkeiten