Unfallrisiko E-Scooter: versichert ja – aber wo?
Die Zulassung von E-Scootern für den Straßenverkehr war recht umstritten. Mitte Juni 2019 war es dann soweit: Die Elektro-Roller dürfen von Personen über 14 Jahren mit bis zu 20 km/h auf Radwegen oder der Straße gefahren werden. Natürlich gilt auch hier die 0,5-Promille-Grenze. Wichtig: Die Zulassung für den Straßenverkehr ist gekoppelt an eine Versicherungspflicht, vergleichbar mit dem Mofa. Die entsprechende Plakette muss gut erkennbar sein und jährlich erneuert werden. Sie ist es auch, die es Geschädigten nach einem Unfall ermöglicht, das Versicherungsschutz gebende Unternehmen zu identifizieren. Dazu genügt es, sich an den Zentralruf der Autoversicherer zu wenden. Die Anfrage kostet nichts und ist, rund um die Uhr, auf verschiedenen Wegen möglich: Innerdeutsch telefonisch über die Hotline 0800 250 260 0 oder online über www.zentralruf.de. Anzugeben sind mindestens der Schadenstag sowie das Kennzeichen des Unfallgegners – beim E-Scooter entsprechend die Angaben auf der Versicherungsplakette.
Kontakt
AHC Assekuranzmakler
Hagemann und Charles GmbH
Sachsenring 43-47
50677 Köln
Tel.: +49 221/ 33 604-15
Fax: +49 221/ 33 604-44
E-Mail: info@ahc-mibeg.de